Friderich der Zweite, Von Gottes Gnaden, Herzog zu Wirtemberg und Teck ... Unsern Gruß zuvor, Liebe Getreue! Da Wir durch mehrfältige Erfahrungen überzeugt worden sind, daß eines Theils die, zu Verhütung der Desertion mittelst Anhaltung entwichener Militair-Personen, Abforderung der Pässe derselben u.s.w. längst bestehenden Verordnungen gannz in Vergessenheit gerathen sind, andern Theils die Kunstgriffe, heimliche Entführungen und selbst Gewalttäthigkeiten fremder, vorzüglich in den angränzenden und davon Unsern Herzoglichen Landen umgebenden Reichs-Städten befindlicher Werber sehr überhand nehmen; so sehen Wir Uns veranlaßt, euch jene Verordnungen, und zwar namentlich die General-Rescripte vom 20. Decbr. 1766, 7. Decbr. 1771, 30. Octb. 1779, 29. März 1794 und 17. Apr. 1796 ins Gedächtniß zurückzurufen, und sowohl euch zu deren genauen Besoldung so gnädigst als ernstlich anzuweisen, als auch den Magistraten ...
Friedrich . [S.l.], 1802
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